Die Strom- und Gasmärkte in der EU werden weiter liberalisiert, die Verbraucherrechte weiter gestärkt. Im dritten Energiebinnenmarktpaket, verlautbart am 14.8.2009 im Amtsblatt der Europäischen Union, wird u. a. eine forcierte Entflechtung des Netzbereiches von Produktion und Vertrieb (Unbundling) geregelt.
Für den öffentlichen Personennahverkehr wurde der wettbewerbsrechtliche Rahmen durch die EU-Verordnung 1370/2007, in Kraft seit 3.12.2009, geschaffen. Darin wird ein spezifischer vergabe- und beihilfenrechtlicher Rahmen für Dienstleistungsaufträge im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs definiert.
Neben diesen beiden rechtlichen Eckpunkten sind weitere Rahmenbedingungen bei den einzelnen Konzernsegmenten (in Punkt 6.) näher dargestellt.
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