Der Konzernabschluss der Wiener Stadtwerke Holding AG umfasst jene Unternehmen, die für die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Bedeutung sind. Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgte gemäß den Bestimmungen des § 247 (1) UGB. Die Zahl der voll-, quoten- bzw. „at-equity“-konsolidierten Unternehmen ist aus der folgenden Aufstellung ersichtlich:
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Vollkon- |
Quotenkon- |
„At equity“- Bewertung |
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Stand per 31.12.2008 |
19 |
2 |
9 |
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Im Berichtsjahr erstmals einbezogen |
6 |
– |
– |
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Im Berichtsjahr ausgeschieden |
– |
– |
1 |
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Stand per 31.12.2009 |
25 |
2 |
8 |
Eine Übersicht über die voll-, quoten- und „at equity“-konsolidierten Unternehmen sowie die sonstigen Beteiligungen ist der Beilage 1 des Anhanges zu entnehmen.
Die Wien Energie GmbH ist als Kommanditist zu 100 Prozent am Vermögen und am Ergebnis der Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG beteiligt. Komplementärin ohne Vermögenseinlage ist die EnergieAllianz Austria GmbH. Auf Basis der für die EnergieAllianz Austria GmbH geltenden Vereinbarungen wird die Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG gemeinsam geführt. Gemäß § 262 Abs 1 UGB wird die Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG daher im Wege der Quotenkonsolidierung entsprechend dem Anteil am Kapital (Vermögen) zu 100 Prozent in den Konzernabschluss einbezogen.
Aufgrund der zwischen den Gesellschaftern der EconGas GmbH abgeschlossenen Rahmenvereinbarung übt die Wien Energie GmbH einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Firmenpolitik der EconGas GmbH aus. Die EconGas GmbH wird daher als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.
Von der Einbeziehung im Rahmen der Vollkonsolidierung wurde bei 37 Konzernunternehmen (Vorjahr: 30) abgesehen. Ebenso wurde bei 21 Unternehmen auf die Einbeziehung im Rahmen der Equity-Bewertung verzichtet. Die Einbeziehung der oben genannten Gesellschaften ist für die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung (§249 (2), §263 (2) UGB). Bei den nicht in den Vollkonsolidierungskreis einbezogenen Tochterunternehmen handelt es sich überwiegend um Gesellschaften mit geringem Geschäftsvolumen, wobei die Bilanzsumme dieser Tochtergesellschaften insgesamt unter 2 Prozent der Konzernbilanzsumme liegt.
Gemäß § 249 Abs. 1 UGB wird die Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft der Wiener Stadtwerke GmbH nicht einbezogen.
Es wurden in den Konzernabschluss keine ausländischen Unternehmen einbezogen und somit keine Fremdwährungsumrechung durchgeführt.
Eine Aufstellung des Anteilsbesitzes ist am Firmensitz des Mutterunternehmens hinterlegt.
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