Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Buchwertmethode. Bis einschließlich des Geschäftsjahres 2008 entstandene Unterschiedsbeträge zwischen dem Beteiligungsansatz und dem anteiligen Eigenkapital des Tochterunternehmens wurden gemäß § 261 Abs 1 UGB mit den Konzernrücklagen verrechnet. Der sich aus der Erstkonsolidierung der STPM Städtische Parkraummanagement Gesellschaft mbH sowie der WIPARK-Gruppe im Berichtsjahr ergebende Unterschiedsbetrag wurde auf Basis der im Zusammenhang mit der Akquisition dieses Tochterunternehmens erstellten Bewertungsgutachten den stillen Reserven bzw. stillen Lasten zugeordnet. Damit werden die gemäß dem Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2010 ab 1.1.2010 geltenden Regelungen bereits vorzeitig angewandt.
Nicht dem Konzern zuzurechnende Anteile am Eigenkapital der Tochterunternehmen werden unter dem „Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter“ ausgewiesen.
Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden Konzessionen, geleistete Anzahlungen, Ausleihungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, andere Forderungen und Rechnungsabgrenzungsposten mit den korrespondierenden Verbindlichkeiten und Rückstellungen aufgerechnet.
Sämtliche konzerninterne Aufwendungen und Erträge werden im Zuge der Aufwands- und Ertragskonsolidierung gemäß § 257 (1) UGB zwischen den in den Konzernjahresabschluss einbezogenen Unternehmen verrechnet. Im Falle von Anlagenerstellungen im Konzern werden die darauf entfallenden Umsatzerlöse zu den aktivierten Eigenleistungen umgegliedert.
Zwischenergebnisse im Konzern werden unter Beachtung des Wesentlichkeitsgrundsatzes ergebniswirksam eliminiert. Auf die Eliminierung von Zwischenergebnissen im Verhältnis zu „at equity“-bewerteten Gesellschaften wurde verzichtet, da der Einfluss auf das Gesamtbild der Konzernverhältnisse von untergeordneter Bedeutung ist.
Latente Steuern, die auf zeitlichen Ergebnisunterschieden beruhen, die auf die abweichende Ausübung von Bilanzierungswahlrechten im Konzernabschluss gegenüber den Einzelabschlüssen der einbezogenen Gesellschaften zurückzuführen sind, werden, bedingt durch die im Konzern ab 2005 abgeschlossene Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung, nicht mehr abgegrenzt. Die in den Jahresabschlüssen der Konzerngesellschaften ausgewiesenen unversteuerten Rücklagen (ausgenommen Investitionsfreibeträge) werden daher ohne Berücksichtigung einer allfälligen Steuerabgrenzung unter den Gewinnrücklagen ausgewiesen.
Bei „at equity“-einbezogenen Gesellschaften wird der Unterschiedsbetrag aus der Kapitalaufrechnung nach den gleichen Grundsätzen wie bei vollkonsolidierten Gesellschaften ermittelt. Soweit möglich und nicht von untergeordneter Bedeutung, werden die Wertansätze an die konzerneinheitliche Bewertung angepasst.Der im Zuge der Aufstockung der Anteile der EconGas GmbH enstandene Unterschiedsbetrag wird gemäß § 261 UGB über drei Jahre verteilt abgeschrieben.
Im Konzernabschluss müssen zu einem gewissen Grad Näherungsrechnungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, welche die bilanzierten Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während der Berichtsperiode beeinflussen. Die sich in der Zukunft tatsächlich ergebenden Beträge können von den Schätzungen abweichen.
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